Page 111 - Katalog H24 VII
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6. Lieferung, Warenverfügbarkeit, Gefahrübergang
   (1) Sind keine Exemplare des von dem Besteller ausgewählten Produktes verfügbar, so teilen wir dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sind wir berechtigt, vom
           Vertrag zurückzutreten.
   (2) Es ist grundsätzlich die Lieferung ab Werk vereinbart. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
   (3) Die Lieferung erfolgt auf Wunsch des Bestellers zu den unter http://www.hotelbedarf24.de/content.aspx?ct=kosten einsehbaren Versandkosten.
   (4) Fixtermine gelten nur, wenn sie gesondert schriftlich als “ x” durch uns bestätigt worden sind.
   (5) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik oder Fällen höherer Gewalt, und zwar für
           die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller etwaige Mitwirkungsp ichten nicht erfüllt hat.

7. Eigentumsvorbehalt
   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreck-
   ungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beein-
   trächtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des
   Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller uns schon jetzt zur Erfüllung
   aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherung ab. Mit einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Um-
   bildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Sie gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung
   unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

8. Haftung für Mängel
   (1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
   (2) Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
   (3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Lieferung der Ware bei unserem Besteller. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadens-
           ersatzansprüche wegen Mängeln handelt; für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Zi er 9.
   (4) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns, soweit nicht anders angegeben, nicht.

9. Haftung für Sachschäden
   (1) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
           Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten (Kardinalp ichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P icht-
           verletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragsp ichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags
           notwendig ist.
   (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragsp ichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es
           handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
   (3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
   (4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Sonstiges, Gerichtsstand
   (1) Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
   (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag ist für Besteller mit Standort im PLZ-Bereich 1-5 28857 Syke und im
           PLZ-Bereich 6-0 95173 Schönwald; bei mehreren Niederlassungen/Standorten des Bestellers ist die bei der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift maßgeblich.
   (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verp ich-
           ten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu tre en, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw.
           diese Lücke ausfüllt.
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